Die aktuelle Ausgabe der GUSO News enthält unter anderem die folgenden Themen:
Paten setzen ihr Know-How für GUSO² um; Mailintegration; De-Mail
Zu den GUSO News
Gesellschafter haben gewählt
Beate Eggert bleibt weitere drei Jahre Vorsitzende der GUSO-Gesellschafterversammlung. Neu im Aufsichtsgremium ist Gabriele Pappai, Sprecherin der Geschäftsführung der Unfallkasse NRW.
GUSO² zeigt Leistungsfähigkeit
GUSO² hat sich im ersten Geschäftsjahr bewährt:
Nicht nur die alltägliche Arbeit hat die neue Software hervorragend bewältigt, sondern auch die großen Aufgaben im Bereich Beitragslauf, Rentenanpassung und Statistik.
GUSO² besticht durch Präzision und Schnelligkeit
Sind Dritte an einem Unfall beteiligt, muss die Regressabteilung schnell und präzise klären, wer mit welchem Anteil für den Schaden haftbar ist. GUSO² sorgt durch ein ausgeklügeltes Verteilsystem dafür, dass alle relevanten Informationen schnell in der Regressabteilung verfügbar sind. Je aktueller der Regresssachbearbeiter von einem Unfall erfährt, umso leichter kann er das Unfallgeschehen klären und Forderungen beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen. Die vollständige Erfassung aller relevanten Daten unterstützen in die Software eingebaute Assistenten. Sie vereinfachen auch die Bearbeitung von Massenunfällen.
GUSO² macht die Kosten eines Unfalls durch eine verständliche und leicht lesbare Aufstellung transparent - auch für den haftenden Dritten. Dabei unterscheidet GUSO² zwischen verschiedenen Haftungskategorien. Dies und die Berechnungsfunktionen für Schäden erleichtern die Arbeit des Sachbearbeiters ebenfalls.
Automatisierte Forderungs- und Fristenüberwachung
Forderungen an Dritte werden automatisch an das Finanzbuchhaltungssystem übertragen, inklusive individueller Vereinbarungen - beispielsweise zu Ratenzahlungen. Verzugszinsen berechnet GUSO² automatisch, Tilgungspläne und Forderungsstände können laufend verwaltet werden. Zahlungsfristen werden über den Arbeitskorb überwacht.
Gerüstet für trägerspezifische Besonderheiten
Viele Unfallversicherungsträger haben mit Haftpflichtversicherern Teilungsabkommen abgeschlossen, durch die eine Übernahme der Haftung pauschalisiert wird. Diese Vereinfachung der Regresssachbearbeitung übernimmt GUSO² und wendet sie automatisch auf den jeweiligen Fall an.
